Die Wohnungsbauinitiativen zwischen Bauauftrag und Bundesgesetz

Dr. iur. Alexander Schiemenz, LINDEMANNLAW, FuW-Kommentar, Juni 2026

Am 14. Juni lehnte Zürich drei Volksinitiativen zur Wohnungsnot ab: die linke Wohnungsinitiative, die linke Mieterschutzinitiative und die Mitte-Rechts-Initiative zum Wohneigentum. Alle wurden abgelehnt. Und doch sagte die Wählerschaft zweimal «Ja»: zu den Gegenvorschlägen des Kantonsrats. Das ist kein Widerspruch. Es ist eine klare politische Aussage. Die Wähler wollen keine Ideologie. Sie wollen Lösungen.

Die Situation ist bekannt, lässt sich aber anhand von Zahlen verdeutlichen. Die Leerstandsquote im Kanton liegt bei 0,48 %, in der Stadt selbst unter 0,1 %. Von rund 224.000 städtischen Wohnungen stehen etwas mehr als 130 leer. Die Angebotsmieten sind zuletzt um 8,5 % gestiegen. Wer heute in Zürich eine Wohnung sucht, weiss: Das ist keine Marktkorrektur. Es handelt sich um eine strukturelle Verknappung.

„Ein ‚Nein‘ zu allen drei Initiativen ist keine Gleichgültigkeit. Es ist eine Ablehnung einer Politik, die lieber grosse Gesten macht, als etwas aufzubauen.“

1. Was sieht der Gegenvorschlag zur Wohnungsbauinitiative vor?

Der Gegenvorschlag zur Wohnungsbauinitiative erhält 57,9 % der Stimmen. Sein Kern: einfachere raumplanerische und baurechtliche Auflagen, schnellere Genehmigungs- und Beschwerdeverfahren sowie die Möglichkeit, höhere Gebäude zu errichten. Der Kantonsrat muss innerhalb von drei Jahren die entsprechenden Ausführungsbestimmungen vorlegen. Dies steht im Gegensatz zur abgelehnten Initiative, die die Schaffung einer staatlichen Wohnungsbaubehörde mit einem Startkapital von 500 Millionen Franken zum Ziel hatte.

2. Wo liegen die rechtlichen Grenzen für eine schnellere Bauausführung?

Rechtlich gesehen ist dies eine Herausforderung. Die Raumplanung liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden, doch das Bundesrecht setzt Grenzen: Das Raumplanungsgesetz (RPG) schreibt vor, wie dicht, wie hoch und wie schnell gebaut werden darf. Ein kantonaler Gegenvorschlag, der diese Grenzen verschiebt, könnte an bundesrechtlichen Hürden scheitern. Die entscheidende Frage ist, ob der Kantonsrat tatsächlich neuen Handlungsspielraum schafft oder lediglich bestehende Instrumente neu formuliert. Werden höhere Gebäude in Wohnzonen tatsächlich bewilligungsfähig, oder werden Einsprüche weiterhin jedes zweite Projekt blockieren? Hier liegt die eigentliche Bewährungsprobe.

3. Was bringt der Gegenvorschlag zur Mieterschutzinitiative?

Der Gegenvorschlag zur Mieterschutzinitiative erreicht 54,3 %. Sein Inhalt ist gezielter als der der Initiative, die er ersetzt. Ab 20 gleichzeitigen Mietkündigungen muss ein Vermieter einen Kündigungsplan vorlegen, die Mieter mindestens ein Jahr im Voraus informieren und prüfen, ob Baumassnahmen auch bei weiterem Bezug der Immobilie möglich sind.

4. Warum ist dieser Gegenvorschlag zum Mieterschutz rechtlich heikel?

Das klingt moderat. Rechtlich gesehen ist es jedoch heikel. Das Mietrecht in der Schweiz ist Bundesrecht. Das Obligationenrecht regelt Kündigungen, Mieten und den Mieterschutz auf Bundesebene abschliessend. Ein kantonaler Gegenvorschlag, der das Verhalten von Vermietern in Kündigungssituationen regelt, bewegt sich am Rande dessen, was nach Bundesrecht zulässig ist. Sobald eine kantonale Bestimmung in diesen Kernbereich des Obligationenrechts eingreift, droht ein Rangkonflikt mit Art. 49 der Bundesverfassung. Die erste ernsthafte Anwendung des Gegenvorschlags wird vor Gericht landen. Mit welchem Ergebnis, bleibt offen.

5. Was bedeutet das Ergebnis nun für den Kantonsrat?

Die Annahme von zwei Gegenvorschlägen ist für den Kantonsrat kein Freifahrtschein. Es handelt sich um einen Auftrag mit einer Frist. Diejenigen, die die Gegenvorschläge unterstützt haben, um die Initiativen zu verhindern, müssen nun liefern. Dies gilt für die Mitte-Rechts-Parteien, die sich jahrelang gegen Mieterschutzbestimmungen eingesetzt haben, ebenso wie für die linken Parteien, die nun darauf drängen werden, den Gegenvorschlag zur Mieterschutzinitiative maximal auszuschöpfen.

Der politische Kompromiss ist gefunden. Der rechtliche Streit um die Auslegung fängt erst an. Jede Durchführungsbestimmung wird von der einen oder anderen Seite angefochten werden. Genau das ist der Preis für ein Wahlergebnis, das keine klare Mehrheit für ein Modell ergibt, sondern eine knappe Mehrheit für zwei verschiedene Modelle zugleich.

Zürich braucht mehr Wohnungen. Zürich braucht zudem einen Mieterschutz, der funktioniert, ohne Investitionen zu behindern. Diese beiden Ziele schliessen sich nicht gegenseitig aus. Aber sie lassen sich nicht durch Volksabstimmungen erreichen. Volksabstimmungen geben die Richtung vor. Die anschliessende Arbeit ist Handwerk: Gesetze, Verordnungen, Verfahren, Gerichte. Der 14. Juni kann ein Wendepunkt sein. Der Grossraum Zürich wächst, die Infrastruktur hält nicht Schritt. Das lässt sich ändern, wenn der Gesetzgeber die Gelegenheit ergreift und endlich die Prozesse einführt, die einen schnellen und zuverlässigen Bau ermöglichen. Die Voraussetzungen sind gegeben. Die Ausrede, dass es nicht möglich sei, gilt ebenfalls nicht mehr.