Von Alexander & Shynar Lindemann von LINDEMANNLAW für TND Universe
Malta befindet sich an einem besonderen Scheideweg – als EU-Mitgliedstaat im Herzen des Mittelmeers, als Zivilrechtsordnung, in der Englisch in Wirtschaft, Bankwesen und Recht tief verwurzelt ist, und als Markt mit einem der internationalsten Immobilienregime in Südeuropa. Für vermögende Privatpersonen und Family Offices, die eine Anlage im Mittelmeerraum in Betracht ziehen, vereint Malta Lebensqualität, uneingeschränkten Zugang zu den EU-Verträgen und eine Rechtsinfrastruktur, die – obwohl klar reguliert – offen für ausländisches Kapital ist.
Für internationale Investoren und Family Offices, die eine Investition in Immobilien im Mittelmeerraum in Betracht ziehen, ist hier aufgeführt, worauf es im Jahr 2026 wirklich ankommt.
Eine Zivilrechtsordnung mit praktischer Anlehnung an das englische Recht
Malta ist überwiegend eine Zivilrechtsordnung, deren Privatrecht auf römischen und kontinentalen Traditionen basiert. Verfahrensregeln und Aspekte des Handelsrechts spiegeln nach wie vor den historischen Einfluss des englischen Common Law wider, und die Gerichte wenden kodifizierte Rechtsvorschriften – insbesondere das Zivilgesetzbuch, die Zivilprozessordnung (COCP) und das Handelsgesetzbuch – als primäre Rechtsquelle an.
Entscheidend für Käufer ist, dass maltesische Immobilientransaktionen, die Rechte an unbeweglichem Vermögen begründen, übertragen oder belasten, durch eine öffentliche Urkunde vor einem maltesischen Notar abgewickelt werden müssen. Der Notar überprüft das Eigentumsrecht, führt die Registerrecherchen durch, erstellt die Urkunde und trägt sie in das öffentliche Register ein – und, sofern die Immobilie in einem Katastergebiet liegt, auch in das Grundbuch. Erst durch die Eintragung wird das Recht gegenüber Dritten wirksam, und Hypotheken sind ab dem Datum der Eintragung wirksam.
Die Sicherheit des Eigentumsrechts beruht daher auf einem dokumentierten, professionellen und registrierten Verfahren – mit dem persönlich haftenden Notar als Eckpfeiler.
Die AIP-Genehmigung und SDAs: Die erste Frage für jeden ausländischen Käufer
Der wichtigste Punkt für nicht ansässige Investoren ist die Regelung zum Erwerb von Immobilien (Acquisition of Immovable Property, AIP).
EU- und EWR-Bürger mit gewöhnlichem Wohnsitz in Malta können eine Immobilie als Hauptwohnsitz frei erwerben. Darüber hinaus – und für praktisch jeden Nicht-EU-Käufer – ist normalerweise eine AIP-Genehmigung erforderlich, mit zwei wichtigen Ausnahmen:
Wenn der Käufer seit fünf Jahren oder länger seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Malta hat.
Wenn sich die Immobilie in einem Special Designated Area (SDA) befindet. SDA-Immobilien können in der Regel von Personen jeder Nationalität ohne AIP-Genehmigung erworben werden, mit vollen Eigentumsrechten und ohne mengenmässige Beschränkungen.
Ist eine AIP-Genehmigung erforderlich, gelten gesetzliche Mindestwertschwellen, die jährlich indexiert werden. Gemäss der Rechtsmitteilung 174 von 2024: derzeit 174.274 € für eine Wohnung oder Maisonette und 300.619 € für jede andere Art von Immobilie.
Für Unternehmen gilt eine parallele Regelung: In der EU ansässige Unternehmen (einschliesslich maltesischer) dürfen für ihre Geschäftstätigkeit erforderliche Immobilien erwerben, wenn mindestens 75 % ihres Aktienkapitals im Besitz von EU-Bürgern sind; andernfalls ist eine AIP-Genehmigung erforderlich, es sei denn, die Immobilie befindet sich in einem SDA.
Für vermögende Privatpersonen lautet die praktische Antwort fast immer: den Erwerbsweg vor der Unterzeichnung strukturieren – und Immobilien in SDAs ernsthaft in Betracht ziehen, wo regulatorische Reibungsverluste minimiert werden müssen.
Freier Kapitalverkehr, strenge Compliance
Malta wendet die EU-Vorschriften zum freien Kapitalverkehr an. Es gibt keine Devisenkontrollen für die Rückführung von Kapital oder Gewinnen, sofern alle Steuern beglichen sind und die AML-Vorschriften – KYC und Herkunft der Mittel – eingehalten werden.
In der Praxis wenden Banken und Notare strenge AML-, Sanktions- und wirtschaftlichen Eigentümersprüfungen an. Bei komplexen internationalen Strukturen sollte die Dokumentation zur Herkunft der Mittel parallel zur rechtlichen Due Diligence erstellt werden – nicht erst danach.
Die Wahl der richtigen Holdinggesellschaft
Malta bietet eine ungewöhnlich breite Palette an Anlagevehikeln, die gegebenenfalls von der Malta Financial Services Authority (MFSA) beaufsichtigt werden:
Die SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital), oft als Multi-Fonds- oder Dachfonds-Vehikel strukturiert, wird häufig für offene Fondsstrategien einschliesslich Immobilien eingesetzt.
Die INVCO (Investmentgesellschaft mit festem Aktienkapital), eine Aktiengesellschaft, die typischerweise für geschlossene Fondsstrukturen genutzt wird.
Zellgesellschaften und Incorporated Cell Companies (ICCs/RICCs), die eine gesetzliche Trennung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zwischen den Zellen unter einem einzigen Unternehmensdach ermöglichen.
Kommanditgesellschaften (en commandite), Investmentfonds nach dem Trusts and Trustees Act und Common Contractual Funds (CCFs) – letztere sind in der Regel steuerlich transparent und vertraglicher Natur.
Auch klassische maltesische Gesellschaften und Zweckgesellschaften (SPVs) werden häufig für den Erwerb einzelner Vermögenswerte, Joint Ventures und Handelsaktivitäten genutzt.
Unabhängig vom Vehikel sind Einkünfte aus in Malta gelegenen Immobilien stets in Malta steuerpflichtig. Die Wahl des Vehikels beeinflusst Governance, Trennung und Vertragspositionierung – jedoch nicht die grundlegende maltesische Steuerbelastung für lokale Mieteinnahmen und Gewinne.
Der Erwerbsprozess im Überblick
Eine typische maltesische Transaktion folgt einem klaren Ablauf: Verhandlungen, dann eine schriftliche Kaufzusage (konvenju), die oft vor einem Notar unterzeichnet wird. Bei der Unterzeichnung zahlt der Käufer in der Regel eine Anzahlung von etwa 10 %. Innerhalb von 21 Tagen muss die Kaufzusage dem Commissioner for Revenue gemeldet werden, wobei eine vorläufige Abgabe in Höhe von 1 % zu entrichten ist – vorbehaltlich von Erstkäufer- und anderen gesetzlichen Befreiungen.
Die endgültige Übertragung erfolgt durch öffentliche Urkunde vor dem Notar, der dann 15 Tage Zeit hat, die Urkunde einzutragen und die Registrierung abzuschliessen. Immobilienmakler berechnen in der Regel rund 5 % des Verkaufspreises (zu zahlen vom Verkäufer) und werden nun gemäss Kapitel 644 der Gesetze von Malta von der Property Market Agency lizenziert und beaufsichtigt.
Bestehende Mietverträge gelten für die Immobilie weiter – der Käufer tritt in die Position des Vermieters ein, und die Mieter geniessen weiterhin den Schutz ihres Mietvertrags und des Gesetzes über private Wohnraummietverträge (PRLA, Kapitel 604), das die Kaution für Wohnraum auf eine Monatsmiete begrenzt und jährliche Mieterhöhungen bei Wohnraummietverträgen auf maximal 5 % beschränkt.
Finanzierung: Notargeführt, bankorientiert, konservativ
Die Immobilienfinanzierung in Malta wird von maltesischen Banken und anderen zugelassenen Kreditinstituten bereitgestellt, wobei Kreditgeber aus der EU/dem EWR im Rahmen der CRD/CRR-Richtlinien zugelassen sind. Sicherheiten werden hauptsächlich durch Hypotheken bestellt – Malta verwendet nicht das Common-Law-Konzept der „Mortgage“ –, die durch öffentliche Urkunde begründet und im öffentlichen Register eingetragen werden, um wirksam zu sein und ab dem Zeitpunkt der Eintragung Rang zu haben.
Kredite werden üblicherweise auf Basis von EZB-/Euribor-Referenzzinssätzen zuzüglich einer Bankmarge verzinst. Das Zivilgesetzbuch legt einen allgemeinen vertraglichen Höchstzinssatz von 8 % fest, doch lizenzierte Banken sind für ihr reguliertes Kreditgeschäft davon ausgenommen. Covenants zu Beleihungsquote, Schuldendienstdeckung und Zinsdeckung sind Standard, und maltesische Banken erwarten in der Regel, dass Kreditnehmer rund 30 % Eigenkapital zur Projektfinanzierung beisteuern.
Ausländische Kreditgeber sollten die Formalitäten zur Sicherung einplanen: notarielle Beurkundung, die zweimonatige Registrierungsfrist für Sonderrechte und – bei der Finanzierung von Erbpacht- oder staatlichen Pachtverträgen – die Anerkennung der Position des Kreditgebers durch die Landbehörde.
Enteignung, Verfall und jüngste Reformen
Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz ist stark. Eine Enteignung nach dem Government Lands Act (Kap. 573) ist nur für öffentliche Zwecke zulässig und erfordert eine angemessene Entschädigung, wobei sowohl maltesische Gerichte als auch letztlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zur Überprüfung zur Verfügung stehen. Eine Einziehung ohne Entschädigung ist auf die strafrechtliche Einziehung bei Verurteilung beschränkt.
Zwei aktuelle Reformstränge sind für Investoren von Bedeutung:
Das Gesetz XX von 2024 modernisierte das System der Wohnraummietverträge – klarere Regeln zu Verlängerungen, Kündigungen, Bewohnbarkeit und maximaler Belegung; obligatorische Online-Registrierung; sowie stärkere Befugnisse für den Schlichtungsausschuss für private Wohnraummietverträge.
Die Haushalte 2025 und 2026 führten die Anreize bei der Grundsteuer fort und verstärkten sie – einschliesslich erheblicher Erleichterungen für städtische Denkmalschutzgebiete, leerstehende und ältere Immobilien (Kapitalertrags-, Stempel- und Mehrwertsteuerbefreiung für Immobilien bis zu 750.000 €) sowie die Standardregelung für Erstkäufer: keine Stempelsteuer auf die ersten 200.000 € plus ein Zuschuss von 10.000 €, zahlbar über zehn Jahre.
Parallel dazu sorgt das 2025 eingeführte dreistufige Umweltgenehmigungssystem für eine strengere behördliche Aufsicht über Gross- und Industrieprojekte sowie für eine stärker integrierte Zusammenarbeit zwischen Planungs- (PA) und Umweltkontrollen (ERA).
Was dies für internationale Investoren bedeutet
Für vermögende Privatpersonen (HNWIs) und Family Offices ist Malta selten eine reine Renditeanlage. Es ist ein strategischer Stützpunkt in der EU mit uneingeschränktem Zugang zum mediterranen Lebensstil, einer englischsprachigen professionellen Infrastruktur und einem der flexibelsten Ökosysteme für Holdinggesellschaften in Südeuropa.
Die entscheidenden Erfolgsfaktoren im Jahr 2026 sind:
Frühzeitige Einbindung in das AIP-System – und Nutzung von SDA-Immobilien, wo regulatorische Reibungsverluste minimiert werden müssen. Auswahl einer Holdingstruktur (maltesische SPV, SICAV, Zellgesellschaft, Personengesellschaft oder Investmentfonds), die sowohl zum Vermögen als auch zur übergeordneten Familienvermögensarchitektur passt. Die Dokumentation zu Geldwäschebekämpfung (AML) und Herkunft der Mittel als parallelen Arbeitsschritt zu behandeln, nicht als nachträglichen Einfall. Und mit Beratern zusammenzuarbeiten, die sowohl die notariell geprägten maltesischen Abläufe als auch die grenzüberschreitende Positionierung zwischen EU und Schweiz verstehen.
Richtig umgesetzt, kann eine maltesische Immobilienposition als vielseitiger, in der EU verankerter Baustein eines anspruchsvollen internationalen Portfolios dienen.
LINDEMANNLAW ist eine Schweizer Anwaltskanzlei, die Forbes-Milliardäre, internationale Investoren, Family Offices und Unternehmer in den Bereichen grenzüberschreitende Immobilien, Strukturierung und Vermögenslösungen berät. Alexander und Shynar Lindemann sind Gründungspartner von TND Universe.


