Lärm, Artenvielfalt, ISOS – was vor der Errichtung jeder Windkraftanlage geklärt werden muss

Dr. iur. Alexander Schiemenz, LINDEMANNLAW – FuW-Kommentar, Juni 2026

Die Schweiz braucht mehr Strom im Winter. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Windkraftanlage eine gute Lösung ist. Wer Windparks direkt vor der Haustür einer Gemeinde errichten will, muss mehr als nur die Dringlichkeit der Energiepolitik als Argument anführen. Er muss nachweisen, dass der Standort geeignet ist – sowohl heute als auch in zwanzig Jahren. Die Windenergie hat in der Schweiz politischen Rückenwind. Der Bund will die Produktion erneuerbarer Energien ausbauen, die Kantone müssen geeignete Gebiete ausweisen, und seit dem Beschleunigungsdekret sollen die Verfahren für Anlagen von nationalem Interesse schneller vorangehen. Das klingt nach Fortschritt. Aber es klingt auch wie eine Versuchung: als reiche es aus, die Energiewende anzuführen, um lokale Einwände, Landschaftsschutz, Lärmbelästigung, Biodiversität und Fragen der Stilllegung als Nebensächlichkeiten abzutun. Genau darin liegt der Fehler. Windkraft ist kein moralisches Argument, sondern ein Infrastrukturprojekt. Infrastruktur muss sich am konkreten Standort bewähren – in Bezug auf Raumplanung, Ökologie, Ökonomie und Recht. Das lässt sich nicht mit dem Verweis auf Dringlichkeit abtun.

„Wer in ISOS-Gebieten Windkraftanlagen plant, wird nicht auf Romantiker als Gegner treffen. Er wird es mit dem Bundesgericht zu tun bekommen.“

Welche Auswirkungen haben Windkraftanlagen tatsächlich, und warum reicht es nicht aus, nur die Dezibelwerte zu betrachten?

In der Schweiz gibt es keinen festgelegten Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden. Ausschlaggebend sind die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung, die Empfindlichkeitsstufen, die Topografie, der Anlagentyp und die spezifischen Windverhältnisse. Das klingt technisch, ist aber politisch von entscheidender Bedeutung. Denn die Auswirkungen beschränken sich nicht auf die Dezibelwerte auf dem Papier. Windkraftanlagen erzeugen periodische Geräusche, werfen Schatten und prägen das Landschaftsbild. Die Anwohner erleben dies nicht als abstrakten Beitrag zur Stromversorgung, sondern als Eingriff in ihren Alltag. Das ist keine Kritik an der Technologie. Es ist eine Frage des Standorts.



Warum endet die Artenvielfalt nicht am Rotor?

Auch die biologische Vielfalt endet nicht am Rotor. Windparks benötigen Zufahrtsstrassen, Fundamente, Montageflächen, Stromleitungen und Netzanschlüsse. In sensiblen Gebieten kann allein diese Nebeninfrastruktur der entscheidende Faktor sein. Kollisionsrisiken für Vögel und Fledermäuse, Lebensraumverlust und Störungen sind keine theoretischen Risiken. Sie müssen vor Ort bewertet werden und dürfen im Nachhinein nicht beschönigt werden. Ein Standort, der nur durch ökologische Kompromisse realisierbar ist, ist kein guter Standort.

Ist Landschaftsschutz nur Romantik?

Landschaftsschutz ist zudem mehr als nur Romantik. Die Schweiz ist dicht besiedelt, topografisch exponiert und kulturell geprägt von ihren charakteristischen Ortsbildern. Windkraftanlagen haben Auswirkungen, die weit über ihren unmittelbaren Standort hinausreichen. Sie verändern Silhouetten, Sichtlinien und Hanglagen. Diese Feststellung ist kein Veto gegen die Windenergie. Es handelt sich um eine standortspezifische Bedingung, die im Schweizer Recht verankert ist.

Warum entscheidet sich ISOS für ein Windkraftprojekt?

Das Inventar des Schweizer Kulturerbes stellt einen Faktor dar, der oft unterschätzt wird. In einem Urteil vom Januar 2026 zum Fall Winterthur stellte das Bundesgericht klar: Sobald eine Bewilligung bundesrechtliche Grundsätze berührt, ist das ISOS unmittelbar anwendbar. Wer Windkraftanlagen in oder in der Nähe von ISOS-Gebieten plant, handelt nicht mehr im Ermessen des Kantons. Er löst eine qualifizierte Interessenabwägung nach Art. 6 ff. des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) aus. Die Eidgenössische Kommission für Natur- und Heimatschutz kann konsultiert werden. Für Investoren und Projektentwickler bedeutet dies: Eine frühzeitige ISOS-Prüfung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Wer erst in der Bewilligungsphase feststellt, dass sich eine Anlage in einem ISOS-Gebiet befindet, riskiert mehr als nur Verzögerungen. Er riskiert das gesamte Projekt. Über 1'200 Orte sind im ISOS als national bedeutend eingestuft, und ihre Einflusszonen reichen weit in die Landschaft hinein. Wer dies ignoriert, baut auf Sand.

Wie verhindert man das falsche Projekt, und wann beginnt wirksamer Widerstand?

Der politische Trend geht in Richtung Beschleunigung. Verfahren sollen verkürzt, Einsprüche erschwert und Bewilligungen berechenbarer werden. Das ist für Investoren attraktiv. Für die Gemeinden ist es riskant. Das Beschleunigungsdekret ist kein Freibrief: Es soll die Verfahren straffen, nicht aber die Interessenabwägung ausschalten. Das zeigt sich in der Praxis: Im Kanton Zürich hat die Kantonsregierung mit einem einzigen Entscheid rund 40 Prozent des Windkraftpotenzials des Kantons gestrichen, weil die Standorte die Kriterien für den Ausgleich zwischen Luftfahrt, Landschaftsschutz und Siedlungsnähe nicht erfüllten. Ein pauschales «Nein» hält in beschleunigten Verfahren keinen Stand. Wer ein Projekt verhindern will, muss keine Empörung schüren, sondern braucht ein Dossier: Lärmgutachten, ökologische Untersuchungen, ISOS-Analysen, Infrastruktur-Machbarkeitsstudien und einen Rückbauplan. Wirksamer Widerstand beginnt nicht erst mit Protesten, wenn die Rotoren bereits stehen. Er beginnt bereits in der Phase der Raumplanung. Das Ende der Lebensdauer einer Anlage wird besonders unterschätzt. Windparks haben eine begrenzte Lebensdauer. Stilllegung, Fundamente, Zufahrtsstrassen, Abfallentsorgung und Repowering müssen bereits während des Bewilligungsverfahrens berücksichtigt werden. Alles andere ist Greenwashing mit Zeitverzögerung. Eine Anlage, die heute als nachhaltig vermarktet wird, darf in zwanzig Jahren nicht als ungelöstes Entsorgungsproblem für die Gemeinde enden. Ohne eine klare Stilllegungsverpflichtung und finanzielle Garantien ist ein Windpark nicht vollständig geplant. Die Energiewende braucht Tempo. Aber Tempo ist kein Ersatz für fundiertes Urteilsvermögen. Gute Standortentscheidungen stehen nicht im Widerspruch zur Energiewende. Sie sind deren Voraussetzung. Wer Windkraftanlagen am falschen Ort aufstellt, erzeugt nicht nur Strom, sondern auch Widerstand. Und Widerstand kostet Zeit, die sich die Energiewende nicht leisten kann. Gute Energiepolitik beschleunigt die richtigen Projekte. Und sie stoppt die falschen früh genug.

Planen Sie gerade ein Windkraftprojekt?

Ganz gleich, ob Sie eine Gemeinde, ein betroffener Anwohner oder ein Projektentwickler sind – unser Team unterstützt Sie von der Flächennutzungsplanung über die ISOS-Prüfung bis hin zum Stilllegungsplan. Sprechen Sie frühzeitig mit uns, noch bevor die Rotoren in der Luft stehen. Kontaktieren Sie das Team von LINDEMANNLAW für eine erste Standortbewertung.

Read the guest commentary in “Finanz und Wirtschaft” (FuW): Windkraft ist kein moralisches Argument – sondern ein Standortentscheid